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   FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 472/08   

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https://dejure.org/2009,19869
FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 472/08 (https://dejure.org/2009,19869)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.10.2009 - 15 K 472/08 (https://dejure.org/2009,19869)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 15 K 472/08 (https://dejure.org/2009,19869)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Entschädigungszahlung für die Übernahme einer Zufahrtsbaulast

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG; § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB
    Abzug einer Entschädigungszahlung für die Übernahme einer Baulast als sofort abzugfähige Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Qualifizierung der Aufwendungen für eine Zufahrtsbaulast als nachträgliche Anschaffungskosten des nicht der Abnutzung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; HGB § 255 Abs. 1 Satz 2
    Zahlung an Grundstücksnachbarn für Duldung der Zufahrt als AK von Grund und Boden; Grundstücksnachbar; Duldung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zahlung an Grundstücksnachbarn für Duldung der Zufahrt als AK von Grund und Boden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Entschädigung für die Übernahme einer Baulast

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 565
  • DStRE 2010, 786
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 03.07.1997 - III R 114/95

    Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 472/08
    Ein zeitlicher Zusammenhang mit dem Anschaffungsvorgang ist dabei nicht erforderlich (BFH Urteil vom 3. Juli 1997, III R 114/95, BFHE 183, 504, BStBl II 1997, 811 m.w.N.).

    So werden auch erstmalige Grundstückserschließungskosten dem Grund und Boden zugeordnet (BFH Urteil vom 3. Juli 1997 III R 114/95, BFHE 183, 504, BStBl. II 1997, 811).

  • BFH, 26.08.1975 - VIII R 167/71

    Zur einkommensteuerlichen Behandlung des Entgelts für die Übernahme einer Baulast

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 472/08
    Auch der BFH habe in seinem Urteil vom 26. August 1975 VIII R 167/71 (BStBl II 1976, 62) das Entgelt für die Übernahme einer Baulast beim Empfänger der Zahlung der Einkunfts-, nicht der Vermögensebene zugeordnet.

    25 Bei beiden Vereinbarungen handelt es sich um miet- oder pachtähnlichem Verhältnisse (vgl. BFH Urteile vom 26. August 1975 VIII R 167/71, BFHE 116, 550, BStBl II 1976, 62; und vom 4. September 1996 XI R 20/96, BFH/NV 1997, 336), die ein dauerhaftes, zeitlich nicht begrenztes Recht des Klägers auf Nutzung eines Teils des städtischen Grundstücks als Zufahrt für sein Grundstück W.-Straße 9 beinhalten.

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 472/08
    Welche Aufwendungen zu den Anschaffungskosten zählen, bestimmt § 255 Abs. 1 Handelsgesetzbuch -HGB- (vgl. BFH Beschluss des Großen Senats vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, unter C.III.1.c dd der Gründe; Urteil vom 26. Juni 2007, IV R 71/04, BFH/NV 2008, 347 m.w.N.).
  • BFH, 07.11.1995 - IX R 99/93

    Wann sind Erschließungskosten abziehbare Werbungskosten?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 472/08
    Dem Ansatz als nachträgliche Anschaffungskosten steht nicht der Einwand der Kläger unter Hinweis auf die Urteile des BFH vom 7. November 1995 IX R 99/93 (BFHE 179, 96, BStBl II 1996, 89) und vom 19. Dezember 1995 IX R 5/95 (BFHE 179, 133, BStBl II 1996, 134) entgegen, es handele es sich bei dem Entgelt für die Einräumung des Nutzungsrechts um sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen, weil das Grundstück bereits zuvor an das öffentliche Straßennetz angeschlossen gewesen sei.
  • BFH, 19.12.1995 - IX R 5/95

    Erschließungsbeiträge für öffentliche Straße anstelle provisorischer Anbindung an

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 472/08
    Dem Ansatz als nachträgliche Anschaffungskosten steht nicht der Einwand der Kläger unter Hinweis auf die Urteile des BFH vom 7. November 1995 IX R 99/93 (BFHE 179, 96, BStBl II 1996, 89) und vom 19. Dezember 1995 IX R 5/95 (BFHE 179, 133, BStBl II 1996, 134) entgegen, es handele es sich bei dem Entgelt für die Einräumung des Nutzungsrechts um sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen, weil das Grundstück bereits zuvor an das öffentliche Straßennetz angeschlossen gewesen sei.
  • BFH, 26.06.2007 - IV R 71/04

    Anschaffungskosten Grund und Boden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 472/08
    Welche Aufwendungen zu den Anschaffungskosten zählen, bestimmt § 255 Abs. 1 Handelsgesetzbuch -HGB- (vgl. BFH Beschluss des Großen Senats vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, unter C.III.1.c dd der Gründe; Urteil vom 26. Juni 2007, IV R 71/04, BFH/NV 2008, 347 m.w.N.).
  • BFH, 04.09.1996 - XI R 20/96

    Vermietungseinkünfte bei Baulast

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 472/08
    25 Bei beiden Vereinbarungen handelt es sich um miet- oder pachtähnlichem Verhältnisse (vgl. BFH Urteile vom 26. August 1975 VIII R 167/71, BFHE 116, 550, BStBl II 1976, 62; und vom 4. September 1996 XI R 20/96, BFH/NV 1997, 336), die ein dauerhaftes, zeitlich nicht begrenztes Recht des Klägers auf Nutzung eines Teils des städtischen Grundstücks als Zufahrt für sein Grundstück W.-Straße 9 beinhalten.
  • BFH, 11.03.1976 - VIII R 212/73

    Ansiedlungsbeitrag - Gründung neuer Ansiedlungen - Gebäudeherstellungskosten -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 472/08
    Zwar würde nach der Rechtsprechung des BFH eine Bauauflage, aufgrund der die Baugenehmigung für ein Gebäude nur bei Schaffung einer weiteren Zufahrt erteilt werde, zur Begründung von Gebäudeherstellungskosten führen (vgl. BFH Urteile vom 27. Mai 1964 IV 149/62 S, BFHE 80, 5; BStBl. III 1964, 477, "zur Ablösung der Verpflichtung zum Bau von Einstellplätzen nach der Reichsgaragenordnung"; vom 11. März 1976 VIII R 212/73, BFHE 118, 437, BStBl. II 1976, 449, "Ansiedlungsbeiträge nach § 17 des Preußischen Gesetzes über die Gründung neuer Ansiedlungen vom 10. August 1904").
  • BFH, 07.10.1960 - VI 120/60 U

    Zurechnung eines Wegerechts zu herrschendem Grundstück

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 472/08
    Für die Zuordnung des Dauernutzungsrechts zum Grund- und Boden spricht auch, dass das wirtschaftliche Ergebnis des Streitfalls vergleichbar mit vom BFH durch Urteil vom 7. Oktober 1960 VI 120/60 (BFHE 71, 647, BStBl III 1960, 491) entschiedenen Fall ist; in dem Entscheidungsfall ordnete der BFH die Aufwendungen für die Einräumung eines dauerhaften Wegerechts, das durch eine Grunddienstbarkeit gesichert war, dem Grund und Boden des herrschenden Grundstücks zu.
  • BFH, 27.05.1964 - IV 149/62 S

    Zuordnung des Betrags, den der Steuerpflichtige zur Ablösung der Verpflichtung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 472/08
    Zwar würde nach der Rechtsprechung des BFH eine Bauauflage, aufgrund der die Baugenehmigung für ein Gebäude nur bei Schaffung einer weiteren Zufahrt erteilt werde, zur Begründung von Gebäudeherstellungskosten führen (vgl. BFH Urteile vom 27. Mai 1964 IV 149/62 S, BFHE 80, 5; BStBl. III 1964, 477, "zur Ablösung der Verpflichtung zum Bau von Einstellplätzen nach der Reichsgaragenordnung"; vom 11. März 1976 VIII R 212/73, BFHE 118, 437, BStBl. II 1976, 449, "Ansiedlungsbeiträge nach § 17 des Preußischen Gesetzes über die Gründung neuer Ansiedlungen vom 10. August 1904").
  • OLG Celle, 27.09.1996 - 4 U 164/95

    Eine Baulast entfaltet grundsätzlich keine privatrechtliche Duldungspflicht!

  • BFH, 20.07.2010 - IX R 4/10

    Zahlung für die Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund

    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 565 veröffentlichten Urteil zur Begründung aus, bei den Aufwendungen handele es sich um nicht abziehbare Anschaffungskosten des Grund und Bodens.
  • FG Niedersachsen, 11.02.2014 - 8 K 62/13

    Aufwendungen für die Änderung eines Bebauungsplans als Anschaffungskosten

    Die Aufwendungen für die o.g. Maßnahmen haben mithin die Nutzbarkeit des Grund und Bodens unabhängig von der konkreten Bebauung des Grundstücks und dem Bestand von auf dem Grundstück errichteten Gebäude erweitert und damit dem Grundstück ein besonderes, über den bisherigen Zustand hinausgehendes ("versetzen" im Sinne von § 255 Absatz 1 Satz 1 HGB) Gepräge gegeben (BFH 12. Januar 1995 IV R 3/93, BStBl II 1995, S. 632, m. w. N.; BFH v. 20. Juli 2010 IX R 4/10, DStRE 2010, 786).
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